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Jan Chr. Smuts, Vertreter Groß-Britanniens auf der Versailler Friedens-Konferenz

Jan Chr. Smuts, Vertreter Großbritanniens
auf der Versailler Friedens-Konferenz, an den britischen Premierminister Lloyd George
(Mitteilung von vom 22. Mai 1919)

Ich füge eine Liste der wichtigsten Bedingungen des Friedensvertrages bei, die nach meiner Ansicht ein Amendement verlangen:


1. Die Okkupationsklauseln (§§ 428-432)

Die gefährlichste Bedingung des ganzen Vertrages ist die Okkupation des linken Rheinufers für die Dauer von fünfzehn Jahren - und sogar darüber hinaus - nach Wahl der Alliierten oder für den Fall, daß die Deutschen (was auch eintreten wird) nicht sämtliche Bedingungen des Vertrages erfüllt haben. In erster Linie ist die Stärke der französischen Armee nicht festgesetzt, und Frankreich hätte für die nächsten fünfzehn Jahre die Möglichkeit, den Hauptteil seiner militärischen Aufwendungen auf deutsche Schultern abzuwälzen, indem es die große Masse seiner Truppen in dem okkupierten Gebiete unterhält. An zweiter Stelle ist die Art des militärischen Regimes nicht festgesetzt, und es könnte und würde wahrscheinlich ein System von Kriegsgesetzen angenommen werden, das für die Bevölkerung unerträglich und für die Industrie hemmend sein würde. Das wenigste, was geschehen sollte, falls die Okkupationsklauseln bestehen bleiben, ist, daß die französische Okkupationsarmee auf eine vernünftige Zahl beschränkt wird, und daß Vorkehrungen getroffen werden, um die zivile Bevölkerung und Verwaltung in keiner Weise unter militärische Rechtsordnung und Regel zu stellen, und daß die deutsche Regierung ungeschmälert die zivile Verwaltung des okkupierten Gebietes behält. Sowohl dieses Gebiet wie das Saarbecken müßten innerhalb des deutschen Zollsystems verbleiben.  

Militärische Okkupation und Kriegsrecht für eine so lange Zeitdauer wird jedoch so viele Reibungsflächen und Mißhelligkeiten schaffen und eine solche Gefahr für den Frieden in sich bergen, daß ich auf das dringendste vorschlagen möchte, daß die Okkupation zugunsten des vorgeschlagenen Garantievertrages fallen gelassen werde. Es ist unnötig, daß Frankreich die doppelte Sicherung der Okkupation und der Garantie erhält. Die Alliierten werden in ganz Deutschland umfassende militärische, maritime und Luftfahrzeugkommissionen mit absoluter Vollmacht für eine unbestimmte Zeitdauer unterhalten. Der Völkerbund hat ebenfalls die Macht der Kontrolle. Die Reparationsklauseln werden tatsächlich dreißig Jahre hindurch Kriegsindustrie verhindern, sämtliche Festungen werden geschleift, und innerhalb fünfzig Kilometer östlich des Rheins kann keine Truppenansammlung stattfinden (§ 42, bis 3). Angesichts all dieser Tatsachen und auch der vorgeschlagenen Garantien sollten die Okkupationsbedingungen gestrichen werden.

 

2. Das Saarbecken

Verbunden mit den Okkupationsklauseln sind die Sonderbestimmungen für die Verwaltung des Saarbeckens für die Dauer von fünfzehn Jahren. Der deutsche Charakter der Hauptmasse der Bevölkerung steht außer Frage, und es besteht daher keine Notwendigkeit, am Schluß der fünfzehn Jahre eine Volksabstimmung abzuhalten. Ich halte die Sonderverwaltung für ein plumpes und tatsächlich ungerechtfertigtes Mittel, solange Frankreich Vollmacht in bezug auf die Kohlenminen hat. Wenn trotzdem die Sonderverwaltung eingerichtet wird, sollte sie automatisch nach fünfzehn Jahren, sobald Deutschland die Kohlenminen zurück erwerben kann, aufhören. (Ich nehme an, daß die drastische Strafklausel für den Fall, daß die Minen nicht innerhalb sechs Monaten nach Abschätzung in Gold bezahlt sind, wegfallen wird.)  

 

3. Die Reparationsklauseln 

Mir ist berichtet, daß, obgleich eine sehr hohe Reparationssumme auf die Dauer von Deutschland erlangt werden könnte, der tatsächlich in unseren Reparationsklauseln angenommene Plan undurchführbar sei und die Gans, die die goldenen Eier legen soll, töten müßte. Wir könnten auch nicht annähernd eine Milliarde Pfund Sterling innerhalb der ersten zwei Jahre von Deutschland erhalten. Außer Schiffen, ausländischen Werten und gewissem Rohmaterial könnten wir nur wertloses Papier bekommen. Das wirklich praktische Problem ist daher keineswegs, irgend etwas darüber hinaus in den ersten paar Jahren von Deutschland zu erhalten, sondern im Gegenteil Kredit für Deutschland zu beschaffen, mit dem es Nahrungsmittel und die notwendigen Rohmaterialien kaufen kann, um sein industrielles Leben neu zu beginnen. Tatsächlich besteht ja eine Kommission, deren Zweck es ist, herauszufinden, wie sich Deutschland und andere europäische Länder in der unmittelbaren Zukunft finanzieren lassen.  

Außer der Unmöglichkeit, diese Milliarden in zwei Jahren zu bezahlen, hat man mich auch informiert, daß der Plan der fünf Milliarden Schuldverschreibungen undurchführbar sei und ausradiert werden sollte.  

Ich meine, wir sollten bereit sein, anzuhören, was die Deutschen zur Kritik unseres Reparationsplanes zu sagen haben, und ihn so abändern, daß er durchführbar ist und Deutschlands Industrie nicht in den paar folgenden Jahren verstümmelt. Unsere Politik sollte es weit eher sein, damit zu beginnen, die deutsche Industrie und die deutschen Finanzen zu pflegen, um von ihnen große Kontributionen zu erhalten, sobald sie wieder produktiv geworden sind.  

Im besonderen bin ich der Ansicht, daß die Kohlenforderungen, die wir an Deutschland stellen wollen, allzu schwer sind und seine Industrie ernsthaft gefährden müssen. Drei gesonderte Kommissionen haben von Deutschland Kohlen fortgenommen: Eine konfiszierte das Saarbecken, eine andere trennte die schlesischen Kohlenfelder ab und die dritte belegte die westfälischen Felder zugunsten Frankreichs, Belgiens und Italiens mit schweren Kontributionen. Das vereinte Ergebnis ist eine Last, die wahrscheinlich für die deutsche Industrie allzu schwer zu tragen sein wird. All das erfordert erneute Überlegung und würde sie wahrscheinlich gefunden haben ohne die Hast, in der der Vertrag endlich auf Grund der verschiedenen Kommissionsberichte zusammengestellt wurde.  

Wenn wir an unserem Reparationsplane auch im allgemeinen festhalten, so würde ich die oben erwähnten nicht einwandfreien oder undurchführbaren Merkmale eliminieren, und ich würde besonders die Artikel, die die künftige Zuteilung von Kohlen und Kohlenprodukten sowie den künftigen Schiffsbau behandeln, streichen. Ich würde der Reparationskommission Vollmacht erteilen, nicht nur die Höhe der Summe, sondern auch die Art, in der die Zahlungen zu leisten sind (in Geld oder in artgleichen Dingen), festzusetzen. Ich würde bestimmt den französischen und belgischen Fabrikanten die Vollmacht entziehen, in deutschen Fabriken herumzurennen, um sie ihrer Maschinerie zu berauben, die sie für ihre Werke für notwendig halten mögen (§ 4 des vierten Anhanges zu den Reparationsklauseln). Eine derartige industrielle Plünderung würde außerordentlich schädlich sein und ließe sich in Friedenszeiten nicht als eine Repressalie für Verbrechen rechtfertigen, die im Kriege begangen wurden. Die richtige Repressalie besteht darin, die Deutschen zur Zahlung zu zwingen.  

 

4. Deutschlands östliche Grenze 

Ich bin überzeugt, daß wir bei der ungebührlichen Vergrößerung Polens nicht nur das Verdikt der Geschichte umstürzen, sondern einen politischen Kardinalfehler begehen, der sich noch im Laufe der Geschichte rächen wird. Das neue Polen wird Millionen Deutscher (und Russen) und Gebiete mit einer deutschen (und russischen) Bevölkerung, oder die lange Zeiten hindurch Teile Deutschlands (oder Rußlands) gewesen sind, umfassen. Es ist doch wohl sicher anzunehmen, daß sowohl Deutschland (wie Rußland) wieder Großmächte werden, und daß das zwischen ihnen eingeklemmte neue Polen nur bei ihrem guten Willen gedeihen kann. Wie können wir unter diesen Umständen erwarten, daß Polen etwas anderes als ein Fehlschlag wird, selbst wenn es die notwendige Herrschafts- und Verwaltungsfähigkeit besäße, die es, wie die Geschichte beweist, nicht besitzt? Selbst jetzt, da die Konferenz ihre Sitzungen abhält, bieten die Polen den Großmächten Trotz, was wird sich erst in Zukunft ereignen, wenn die Großmächte gespalten sind und sich in den Haaren liegen? Ich glaube, wir sind dabei, auf Flugsand ein Haus zu errichten. Und im Hinblick auf diese und zahlreiche andere Erwägungen würde ich die Grenzen Polens, wie sie in dem Friedensvertrage provisorisch festgesetzt sind, einer Revision unterziehen, Oberschlesien und alle wirklich deutschen Gebiete Deutschland belassen, die Grenzen der freien Stadt Danzig enger ziehen und sie, anstatt sie unter die Oberherrlichkeit Polens zu stellen, wie wir es vorgeschlagen haben, unter der Souveränität Deutschlands mit einer dem Völkerbunde unterstellten Verwaltung belassen. Ich halte die lange Okkupation des Rheins und die so viel stärkere Vergrößerung Polens, als es je im Kriege geplant war, für die beiden Kardinalfehler des Friedensvertrages. Diese beiden Fehler bilden eine starke Bedrohung des künftigen Friedens Europas, und ich dringe darauf, daß jedes Mittel angewandt wird, sie aus der Welt zu schaffen, ehe es zu spät ist. Noch ist es nicht zu spät. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die deutschen Delegierten im Begriffe sind, einen starken Widerstand zu leisten und vielleicht es als Bedingung für Unterzeichnung des Friedensvertrages stellen, daß das Abkommen über ihre östlichen Grenzen in Schlesien, Ost- und Westpreußen revidiert werde. Ich würde raten, daß wir dem Für und Wider der von ihnen betriebenen Angelegenheit eine ihrer Bedeutung entsprechende äußerst sorgfältige Erwägung schenken.  

 

5. Die Strafklauseln 

Obwohl ich vollständig mit der in den Strafklauseln niedergelegten Politik einverstanden bin, habe ich doch das Gefühl, daß es für die deutsche Regierung fast, wenn nicht völlig, unmöglich sein wird, den Klauseln, wie sie dastehen, zuzustimmen. Eine unbegrenzte Verpflichtung, irgendeine Persönlichkeit, die irgendein Alliierter bezeichnen möchte, auszuliefern und tatsächlich gezwungen zu sein, das Beweismaterial für ihre Überführung zu stellen, ist mehr, als eine Regierung mit Ehrgefühl und Achtung vor ihrem Volke zu unterzeichnen vermag. Die Forderung sollte auf eine endgültige, vernünftige, kurze Liste von Kriegsverbrechern, deren Haltung und deren Verbrechen offensichtlich waren, beschränkt werden. Und wenn die Deutschen ein derartiges Amendement durchzusetzen versuchen, erhoffe ich, daß wir ihnen in fairer Weise entgegenkommen werden. Das oben Gesagte sind die wichtigsten Änderungen, die ich für den Friedensvertrag vorschlagen würde. Es gibt jedoch noch eine Anzahl anderer mehr oder weniger wichtiger Bestimmungen, auf die ich die Aufmerksamkeit zu lenken wünsche.  

 

6. Die militärischen und Luftfahrzeugklauseln 

Nach meiner Meinung tun wir unrecht, Deutschland auf eine Maximalarmee von 100.000 Mann herabzudrücken; für eine so große Bevölkerung in einem solchen Zustande innerer Gärung und mit Grenzen und Nachbarn, wie sie Deutschland besitzt, halte ich eine derartige Streitmacht für absolut inadäquat für die notwendigen Polizei- und Defensivzwecke. Wir waren gezwungen, mehr als 100 000 Mann bereitzustellen, um während des letzten Teiles des Krieges in Irland die Ordnung aufrechtzuerhalten, und Deutschlands Lage ist weit ernsthafter. Wir sollten bereit sein, auf die Einwendungen zu hören, die die deutschen Delegierten in dieser Angelegenheit vorbringen werden.  

Ich halte es gleichfalls für unrecht, es gänzlich der Tanks und militärischen Luftfahrzeuge zu berauben. Diese Sachen sind zu einem Teil der Ausrüstung einer gut organisierten Armee geworden, und wir sollten bereit sein, ihm die notwendige Quote von Tanks und Luftfahrzeugen für seine kleine Armee zu belassen. Das gleiche gilt für die Luftschiffe und Seeflugzeuge, die für seine verringerte Flotte notwendig sind.  

Es gibt eine Bestimmung, daß sämtliche Flugzeughallen innerhalb 150 Kilometer von den östlichen, westlichen und südlichen Grenzen Deutschlands zerstört werden sollen. Das ist bei weitem zu drastisch und tatsächlich nicht notwendig, wenn nicht unausführbar. Der Friedensvertrag strotzt von ähnlichen Nadelstichen, die nur die Launen untergeordneter Beamter verkörpern, und das dürfte in dem Friedensvertrage in seiner endgültigen Gestalt nicht so bleiben.  

 

7. Internationale Flüsse und Eisenbahnen 

Während die Internationalisierung der Flüsse und Eisenbahnen Deutschlands, die Ausgänge für die neuen Staaten vorsehen, ein durchaus gesunder Grundsatz ist, erscheint die für diese Flüsse und Eisenbahnen festgesetzte Verwaltung gänzlich undiskutabel. Diese Flüsse sollen von Ausschüssen verwaltet werden, die eine kleine Minorität deutscher Vertreter enthalten, und das sogar bei jenen Flüssen, die ausschließlich deutsch sind. Englische, italienische, französische, skandinavische und belgische Repräsentanten bilden in diesen AusSchüssen eine bedeutende Majorität. Es wäre genau so, als wenn die Themsestromkommission fast ausschließlich aus Vertretern fremder Regierungen bestünde. Es sind Grundsätze über die Fahrtregulierung der deutschen Eisenbahnen aufgestellt, die nahezu unverständlich und, soweit ich das verstehe, undurchführbar sind. Fast alle Bestimmungen in bezug auf deutsche Flüsse und Eisenbahnen sind hoffnungslos einseitig und scheinen lediglich die Absicht zu verfolgen, das gesamte Prinzip der Internationalisierung in Mißkredit zu bringen. Sie erfordern tiefgreifende Abänderung. Ich würde vorschlagen, daß der in bezug auf den Kieler Kanal aufgestellte Grundsatz allgemein befolgt wird, d. h. die Verwaltung dieser internationalen Flüsse und Eisenbahnen innerhalb deutschen Gebietes sollte deutsch bleiben, aber einer verletzten Partei das Recht eingeräumt werden, an den Völkerbund zu appellieren, der Vollmacht haben soll, in besonderen Fällen einen Verwaltungsausschuß zu ernennen.  

 

8. Nadelstiche 

Wie ich schon betont habe, ist der Vertrag von kleinen, verhältnismäßig unwichtigen Bestimmungen erfüllt, die keinem nützlichen Zwecke dienen, sondern unnötig die Gefühle eines geschlagenen Feindes verletzen und verwunden müssen. Wenn man auch den Frieden so hart und streng gestaltet, wie es Deutschland nach der Art seiner Kriegführung verdient, sollten wir doch Sorge tragen, alle Spuren kleinlicher Schikanen und Übelwollens, die einer so großen Sache wie der unseren nicht zu dienen vermögen, noch die Interessen künftiger Gutwilligkeit und künftigen Friedens fördern, zu eliminieren. Ich bin für eine drastische Revision aller derartiger Nadelstiche; sie beziehen sich hauptsächlich auf die Behandlung deutscher Staatsangehöriger und deutschen Eigentums und deutscher Rechte. Doch findet man sie fast in jedem Abschnitt des Friedensvertrages.  

 

9. Vorschläge zur Durchführung der Änderungen 

Ich habe auseinandergesetzt, was nach meiner Ansicht mit diesem Vertrage geschehen sollte. Ich füge wenige Worte bezüglich der Methode hinzu, die bei der notwendigen Revision nach meiner Meinung befolgt werden müßte.  

Ich bin nicht nur darum besorgt, daß die Deutschen einen fairen und guten Friedensvertrag unterzeichnen, sondern daß sie auch um der Zukunft willen nicht bloß, um diese Wendung zu gebrauchen, mit der Spitze der Bajonette zur Unterzeichnung gezwungen werden. Es sollte unmöglich sein, daß der Vertrag später durch das deutsche Volk moralisch in Verruf gebracht würde. Und aus diesem Grunde halte ich es für wichtig, daß wir die deutschen Delegierten soweit wie irgend möglich auf unsere Seite bringen, daß wir darauf hören, was sie zu sagen haben, daß wir ihnen jede notwendige Erklärung geben, und daß wir in allen Fällen, da unsere Klauseln tatsächlich unhaltbar erscheinen, bereit sein sollten, Abänderungen oder Kompromisse anzunehmen. Um das zu erreichen, wird es nötig sein, ihnen zu mündlicher Erörterung gegenüberzutreten. Ich möchte zu diesem Zwecke den Vorschlag machen, daß ein kleines Komitee untergeordneter Delegierter eingesetzt werde, um mit den Deutschen nach Überreichung ihrer Schlußnote am 29. Mai zusammenzukommen und mit ihnen über den Friedensvertrag als Ganzes zu beraten. Dieses Komitee hätte dem Obersten Rat einen Bericht über die Änderungen zu erstatten, die es nach Anhörung der deutschen Auffassung empfiehlt. Auf diese Weise vermeidet der Oberste Rat direkte Verhandlungen mit den deutschen Delegierten, gelangt aber in den Besitz von Empfehlungen, zu denen man auf Grund umfassender Kenntnis der deutschen Sache gekommen ist. Natürlich wird viel von den Persönlichkeiten dieses Komitees abhängen. Ich würde vorschlagen, daß es aus drei Delegierten bestehe, die von den Vereinigten Staaten, dem britischen Reich und Frankreich bezeichnet werden. Es ist für rasche Arbeit wesentlich, daß das Komitee so klein wie möglich gehalten wird, und Italien und Japan sind nicht genügend an dem deutschen Friedensvertrage interessiert, um es zu rechtfertigen, das Komitee mit zwei weiteren Repräsentanten zu überlasten. Wenn die drei Delegierten sorgfältig ausgewählt werden, kann ihrer Arbeit erstklassige Wichtigkeit zukommen, nicht nur um die notwendigen Modifikationen in dem Friedensvertrage zu sichern, sondern auch um durch Anhörung und Erwägung der deutschen Sache und durch Entfernung jeden Scheins von Einseitigkeit beim Abschluß des Friedens ein unnötiges Diktat zu vermeiden. Die moralische Autorität des Vertrages wird dadurch nur um so größer und verbindlicher werden. Und nicht nur der Feind, sondern auch die öffentliche Weltmeinung wird ihn um so bereitwilliger als eine ehrenvolle Beendigung des schrecklichsten und tragischsten Konfliktes im Verlauf der Geschichte annehmen. Die endgültige Sanktion dieses großen Instruments muß seine Anerkennung durch die Menschheit sein.  

Aus: Ray Stannard Baker: Woodrow Wilson and World Settlement. London 1923, Bd. III, S. 458 ff.