Anzeige    

Preussische Allgemeine Zeitung Probeabo

Aha-Effekte auch für Nicht-Preussen.

Garantiert.

 

Trennlinie WGW

 

Logo Deutschlanddokumente

 

Trennlinie

 

 

 

 

Otto von Bismarck

US-Präsident Wilsons 14 Punkte

Seit Anfang des Jahres 1918 versucht der US-Präsident Woodrow Wilson allgemeine Bedingungen und Regeln zu schaffen, die Friedensverhandlungen möglich machen. Seine Botschaft an den amerikanischen Kongreß vom 8. Januar 1918 enthält die sog. 14 Punkte für den Weltfrieden und eine Neuordnung Europas. Auf ihrer Grundlage unterbreitet die deutsche Regierung am 3J4. Oktober 1918 ihr Waffenstillstandsangebot an die Alliierten.

I. Öffentliche Friedensverträge, öffentlich beschlossen, nach denen es keine privaten internationalen Abmachungen irgendwelcher Art geben darf; vielmehr soll die Diplomatie stets offen gehandhabt werden und vor aller Öffentlichkeit sich abspielen.

II. Absolute Freiheit der Schiffahrt auf den Meeren außerhalb der Territorialgewässer sowohl im Frieden als auch im Kriege, es sei denn, daß die Meere ganz oder teilweise auf Grund internationalen Vorgehens zur Erzwingung internationaler Verträge gesperrt werden.

III. Soweit als möglich die Aufhebung sämtlicher wirtschaftlicher Schranken und die Festsetzung gleichmäßiger Handelsbedingungen zwischen allen Nationen, die dem Frieden zustimmen und sich zu seiner Aufrechterhaltung vereinigen.

IV. Ausreichende Garantien, gegeben und genommen, daß die nationalen Rüstungen auf den niedrigsten Grad, der mit der inneren Sicherheit vereinbar ist, herabgesetzt werden.

V. Eine freie, aufgeschlossene und absolut unparteiische Neuordnung aller kolonialen Ansprüche, gegründet auf strenge Beachtung des Grundsatzes, daß bei Entscheidung aller derartigen Fragen der Souveränität die Interessen der betroffenen Bevölkerung das gleiche Gewicht haben, müssen wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel festgestellt werden sollen.

VI. Die Räumung des gesamten russischen Gebietes und eine Regelung aller Rußland betreffenden Fragen, die geeignet ist, die beste und freieste Zusammenarbeit der übrigen Nationen der Welt zur Erlangung einer ungehemmten und nicht behinderten Möglichkeit der unabhängigen Bestimmung der eigenen politischen Entwicklung und nationalen Politik Rußlands zu sichern, und um ihm eine bereitwillig gewährte Aufnahme in den Verband der freien Nationen zu gewährleisten, unter Einrichtungen der eigenen Wahl; ja über eine freundschaftliche Aufnahme hinaus auch jede Art von Beistand, den es benötigt und selbst wünschen mag. Die Rußland von seinen Schwesternationen in den nächsten Monaten gewährte Behandlung wird der Prüfstein ihres guten Willens, ihres Verständnisses für seine Bedürfnisse im Unterschied zu ihren eigenen Interessen und ihres verständigen und selbstlosen Mitgefühls sein.

VII. Belgien, dem wird die ganze Welt zustimmen, muß, ohne jeden Versuch, die Souveränität, derer es sich gleich aller anderen freien Nationen erfreut, zu beschränken, geräumt und wiederhergestellt werden. Kein anderer einzelner Schritt wird so wie dieser dazu dienen, das Vertrauen unter den Nationen in die Gesetze wiederherzustellen, die sie selbst geschaffen und als maßgebend für ihre Beziehungen zueinander festgesetzt haben. Ohne diesen heilsamen Schritt bleibt die gesamte Struktur und die Gültigkeit des Völkerrechts für immer geschädigt.

VIII. Das gesamte französische Gebiet müßte befreit und die eroberten Teile zurückgegeben werden. Ebenso müßte das Frankreich durch Preußen 1871 hinsichtlich Elsaß-Lothringens angetane Unrecht, das den Weltfrieden nahezu fünfzig Jahre lang bedroht hat, wieder gut gemacht werden, um dem Frieden im Interesse aller wieder Sicherheit zu verleihen.

IX. Eine Berichtigung der Grenzen Italiens sollte gemäß den klar erkennbaren Nationalitätenlinien bewirkt werden.

X. Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir gesichert und anerkannt zu sehen wünschen, sollte die freieste Möglichkeit autonomer Entwicklung gewährt werden.

XI. Rumänien, Serbien und Montenegro sollten geräumt werden, besetzte Gebiete wiederhergestellt, Serbien freier und gesicherter Zugang zum Meere gewährt und die Beziehungen der verschiedenen Balkanstaaten zueinander auf Grund freundschaftlicher Beratung gemäß den historisch begründeten Grundsätzen der Treuepflicht und der Nationalität festgelegt werden. Es sollten internationale Garantien für die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit und die territoriale Integrität der verschiedenen Balkanstaaten vereinbart werden.

XII. Den türkischen Teilen des gegenwärtigen ottomanischen Reiches sollte eine gesicherte Souveränität gewährleistet werden, aber den anderen Nationalitäten, die sich jetzt unter türkischer Herrschaft befinden, sollte eine unzweifelhafte Sicherheit des Lebens und eine absolut ungestörte Möglichkeit der autonomen Entwicklung verbürgt werden. Die Dardanellen sollten dauernd als freier Durchgang für die Schiffe und den Handel aller Nationen unter internationalen Garantien geöffnet werden.

XIII. Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der die von unbestreitbar polnischer Bevölkerung bewohnten Gebiete einbegreifen sollte, dem ein freier und sicherer Zugang zum Meere gewährleistet und dessen politische und ökonomische Unabhängigkeit und territoriale Integrität durch einen internationalen Vertrag garantiert werden sollten.

XIV. Ein allgemeiner Verband der Nationen muß auf Grund besonderer Verträge gebildet werden zum Zweck der Gewährung gegenseitiger Garantien für politische Unabhängigkeit und territoriale Integrität in gleicher Weise für die großen und kleinen Staaten. In bezug auf diese notwendige Beseitigung von Unrecht und Durchsetzung des Rechts betrachten wir uns als enge Partner sämtlicher Regierungen und Völker, die sich gegen die Imperialisten zusammengeschlossen haben. Es gibt für uns keine Sonderinteressen oder andersartige Ziele. Bis zum Ende stehen wir zusammen.

aus: Mommsen, Imperialismus (1977) S. 262 ff.