
Ludwig Windthorst
(17. Jan. 1812 - 14. März 1891)
2. Als hannoverscher Politiker
3. Als preußischer und deutscher Politiker bis 1878
4. Als preußischer und deutscher Politiker seit 1878
1. Lebenslauf. Ludwig Windthorst wurde 17. Jan. 1812 auf Gut Kaldenhof bei Osterkappeln im einstmaligen Fürstentum Osnabrück (dem damaligen französischen Departement Oberems), als Sohn einer Juristen- und Beamtenfamilie geboren, die den Droste-Vischerings diente. Aus dem welfischen Althannover stammte Windthorst also nicht. Windthorst besuchte 1823/30 das Gymnasium Carolinum in Osnabrück, studierte in Göttingen und Heidelberg — hier zur Zeit des Hambacher Festes — die Rechte und ließ sich 1836 in Osnabrück als Rechtsanwalt nieder. 1842 wurde er Vorsitzender Rat im Kath. Konsistorium in Osnabrück, in der Folge Syndikus der Ritterschaft der Landschaft Osnabrück, 1848 auf deren Präsentation Rat im Kriminalsenat des Oberappellationsgerichts des Königreichs Hannover in Celle. Im Jan. 1849 vom ersten ländl. Wahlbezirk des Fürstentums Osnabrück in die Zweite hannov. Kammer gewählt, war er seit Febr. 1851 ihr Präsident. Nach dem Regierungsantritt König Georgs V. übernahm er im Kabinett Schele das Justizministerium (Nov. 1851/Nov. 1853). Das gleiche Amt fiel ihm im Kabinett Brandis-Platen zu (Dez. 1862/Okt. 1865). 1853/56 war er Syndikus, d. h. ständiger Berichterstatter der Zweiten Kammer u. Eisenbahnkommissar. Da Georg V. in der Folge früheren Beamten auf Grund des Staatsdienergesetzes, wie er es auslegte, eine parlamentär. Tätigkeit nicht mehr erlaubte, übte Windthorst wieder seine Anwaltspraxis aus, zunächst in Osnabrück, seit 1865 in Hannover. Mai 1866 beförderte die Regierung ihn zum Kronoberanwalt, d. h. zum obersten Staatsanwalt in Celle, wodurch sie seiner in der Hauptstadt ledig wurde. Unter der preuß. Justizverwaltung amtierte Windthorst, den Souveränitätswechsel des Landes anerkennend, zunächst weiter; er ließ sich aber schon Anfang 1867 pensionieren u. verlegte seinen Wohnsitz nach Hannover zurück.
Windthorst vertrat von 1867 bis zu seinem Tode im Norddeutschen bzw Deutschen Reichstag sowie im preußischen Abgeordnetenhaus den Wahlkreis Meppen. Im Norddeutschen Reichstag war er Mitbegründer und „Präses” des großdeutsch gerichteten „Bundesstaatlichen-konstitutionellen Vereins”, indem 1868 aus dem Norddeutschen Reichstag und den Abgeordneten der süddeutschen Staaten gebildeten Parlament des Zollvereins Hospitant der ebenfalls großdeutsch gesinnten „Süddeutschen Fraktion”; im preußischen Abgeordnetenhaus war er zunächst fraktionslos („Fraktion Meppen”). Seit 1871 gehörte Windthorst im Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhaus den Zentrumsfraktionen an. Mitte der 1870er Jahre lehnte er aus Treue zu seiner großen politischen Lebensaufgabe ein Angebot Kaiser Franz Josephs ab, die Vermögensverwaltung des Hauses Thurn und Taxis zu übernehmen. Seit 1884 gehörte er als Vertreter des Kreises Lingen auch dem hannoverschen Provinziallandtag an. Bald nach Bismarcks Sturz 1890 wurde ihm ein preußisches Ministeramt angeboten, das er ebenfalls ablehnte. Windthorst starb am 14. März 1891 in Berlin.
2. Als hannoverscher Politiker. Windthorst hatte es als Verwandter des die Diözese Osnabrück verwaltenden Weihbischofs Lüpke nicht schwer, schon früh in ein Vertrauensverhältnis zum dortigen Klerus zu kommen. Er interessierte sich aber auch von Jugend auf ernsthaft für kirchenpolitische Fragen, etwa für die der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der katholischen Minderheit in Hannover. Wenn er 1848 als „offener Ultramontaner, Hallerianer und Verehrer von Radowitz” galt, so sollte damit mehr der politische Katholik schlechthin in ihm bezeichnet als seine Einzelauffassung in jeder Hinsicht festgelegt werden. Sein Streben nach Erhaltung des Königreichs Hannover machte ihn zum Gegner der in der Paulskirche beschlossenen Reichsverfassung. Er stützte das konstitutionelle Ministerium Bennigsen-Stüve bei Durchführung einer Verwaltungsreform, leistete seinen Versuchen auf Aufhebung der kirchlichen Schulaufsicht aber Widerstand. Die Haupttat aus Windthorsts erster Ministerzeit war die Justizreform. Sie trennte Rechtsprechung und Verwaltung voneinander, führte Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens sowie bei den Verhandlungen der Amtsgerichte die Beteiligung von Gerichtsschöffen ein. Nach dem nicht ohne Eingreifen Bismarcks erfolgten Sturz des Kabinetts wirkte Windthorst maßgeblich zu der ersten wirklichen Besetzung des schon 1824 neuerrichteten Osnabrücker Bischofsstuhls mit (1857). Ein Hauptergebnis seiner zweiten Ministerperiode war eine neue Synodalordnung für die evangelisch-lutherische Kirche in Hannover. Früher und jetzt arbeitete er mit Erfolg für den Beitritt seines Staates zum Zollverein. Er, der einzige Katholik, der je in Hannover ein Ministeramt erhielt, scheiterte beidemal an seinem Eintreten für verfassungstreue oder freiheitliche Grundsätze. 1867 trug er in einer Konferenz von hannoverschen Vertrauens-männern in Berlin führend dazu bei, daß es möglichst bei der bisherigen Verwaltungs-organisation für die neue preußische Provinz blieb. Im nämlichen Jahr verhandelte er im Auftrag Georgs V. mit der preußischen Regierung erfolgreich über die Gewährung der Zinsen eines Ausgleichfonds für das Privatvermögen des Königs, der aber als sogenannter Welfenfonds bis 1892 beschlagnahmt blieb.
3. Als preußischer und deutscher Politiker bis 1878. Windthorst wollte eine bundes-staatliche Verfassung, welche „politische und bürgerliche Freiheit im Inneren” gewährte und „genügend Raum ... für die Vereinigung” mit den süddeutschen Staaten ließ. Mit Bismarcks Entwürfen, die namentlich kein kollegialisch geordnetes Ministerium und kein Zweikammer-system vorsahen, nicht einverstanden, stimmte Windthorst gegen die Verfassung des Norddeutschen Bundes und, Mallinckrodt (s. d.) als einzigen weiteren bewußt katholischen Abgeordneten an seine Seite, auch gegen die Verträge auf Vereinigung der süddeutschen Staaten und des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.
Windthorst kämpfte in vorderster Reihe gegen die durch den sogenannten Moabiter Klostersturm von 1869 veranlaßten Petitionen der Fortschrittler auf Aufhebung der Klöster. Bei den Verhandlungei über die Gründung einer Zentrumspartei hielt er sich zurück, um die junge Partei erst einmal aus sich selbst ihr Wesen entfalten zu lassen und wohl auch, um sie nicht sogleich dem Verdacht auszusetzen, welfischen Bestrebungen zu dienen. Der politische, nicht kirchliche Grundcharakter sowie das konstitutionelle und föderative, die religiöse und bürgerliche Freiheit aller Angehörigen des Reichs achtende Programm des Zentrums brachten ihn zum Entschluß, den Aufruf der Partei für die Reichstagswahlen von 1871 zu unterzeichnen und im Landtag und Reichstag ihren neugewählten Fraktionen beizutreten.
Im Reichstag griff Windthorst gleich bei der Debatte über eine Adresse an Wilhelm I. als Antwort auf dessen Thronrede sowie bei derjenigen über die Reichsverfassung ein, beidemal im kirchenpolitischen Interesse des katholischen Volksteils. Als ehemaliger Hannoveraner lehnte er die Dotationen für die Heerführer in den Kriegen ab. In Windthorst trat Bismarck zum ersten Mal ein Parlamentarier gegenüber, der bewußt einen dem Kanzler gleichberechtigten politischen Faktor verkörperte. So begründete Bismarck sein Mißtrauen gegen das Zentrum vornehmlich damit, es habe ein führendes Mitglied, „von dem ich noch heute zweifelhaft bin, ob ihm die Neubildung des Deutschen Reiches willkommen ist”. Daraus folgerte der Rat an die Partei, sich der „welfischen” Leitung zu entziehen. Zum ersten großen Duell zwischen Windthorst u. Bismarck kam es Anfang 1872 bei der Beratung des Schulaufsichtgesetzes. Windthorst verwarf diesen Gesetzentwurf — und 1876 Falks Ergänzungsverfügung — zu Gunsten des Status quo ante, d. h. des Rechts der kirchlichen Organe auf Schulaufsicht in der Volksschule und Erteilung des Religionsunterrichts. Dem Jesuitenorden gegenüber persönlich zurückhaltend gestimmt, wurde er dennoch aus Anlaß des Reichsgesetzes gegen ihn sein Vorkämpfer. Er verhinderte die Abwehr der Maigesetze und der übrigen Kulturkampfgesetze durch ungesetzliche Gegenmittel, gab aber die Parole des „passiven Widerstandes” aus, der sich auch der Episkopat anschloß. Auch auf andern Gebieten übte Windthorst an der Politik der Regierung unabhängige Kritik. In der stürmischen Reichstagssitzung vom 4. Dez. 1874 wehrte er mit überlegener Kühle den Ausfall Bismarcks auf das Zentrum wegen des Kissinger Attentats ab. In den Ideen des wirtschaftlichen Liberalismus aufgewachsen, aber vom Ernst der sozialen Frage überzeugt, setzte Windthorst das Reichstagszentrum während der „Siedehitze” des Kulturkampfs noch nicht für sie ein. Den Arbeiterschutzantrag Galen von 1877 verteidigte er gegen seine verständnislosen Gegner. Auch während des schärfsten Kulturkampfs verfehlte er nicht, einer Verständigung mit der Regierung, und zwar mit der Person Bismarcks, das Wort zu reden.
4. Als preußischer und deutscher Politiker seit 1878. Nach dem Regierungsantritt Leos XIII. veranlaßte Windthorst auch die Partei als solche, ihre Tonart dem Kanzler gegenüber zu mildern. Seit den ersten Anzeichen einer Schwenkung Bismarcks von der Freihandels- zur Schutzzollpolitik arbeitete er darauf hin, das Zentrum in die in der Bildung begriffene neue Reichstagsmehrheit einzuschalten. Gegen die Nationalliberalen erreichte er das Zugeständnis der föderativen Franckensteinschen Klausel. Er unterstützte nunmehr die Absichten der Regierung, von Reichs wegen Sozialpolitik zu treiben, lebhaft. Durch den Historiker Onno Klopp, seinen engeren Landsmann, gewann Windthorst Beziehungen zu dem Wiener Nuntius (bis 1880) Jacobini, dem späteren Kardinalstaatssekretär. Später bediente er sich zur Verbindung mit Rom des 1879 an Wiener Besprechungen beteiligt gewesenen Trierer Seminarprofessors Eeufs. Windthorst und der preußische Kultusminister Goßler (seit 1882) wünschten organische Revision der Maigesetze durch Verständigung der Regierung mit Rom, während Bismarck vom Landtag „diskretionäre Vollmachten” zu ihrer Nichtausführung begehrte. Wenngleich die Annahme der ersten Revisionsnovelle 1880 gegen das Zentrum erfolgt war, so wurden doch Windthorsts wiederholte Anträge auf Straffreiheit des Messelesens und Sakramentespendens sowie auf Aufhebung des Sperrgesetzes der archimedische Punkt, von dem aus er den paragraphenreichen Bau der Gesetze aus den Angeln hob (Jul. Bachern). Entgegen dem Wunsch der Kurie lehnte Windthorst 1884 mit der Mehrheit der Reichstagsfraktion die Verlängerung des Sozialistengesetzes ab. Mehr und mehr nahm die kuriale Diplomatie die kirchenpolitischen Verhandlungen selbst in die Hand, ja sie orientierte den Führer des Zentrums, dessen „Demagogie” ihr nicht immer paßte, trotz aller seiner Berichte durchweg nicht einmal über ihren Fortgang. Bismarck, zeitweilig zum Zentrum wieder in scharfem Gegensatz, suchte Windthorsts Einfluß möglichst zu schwächen. Schlözer, der preußische Gesandte beim Heiligen Stuhl, arbeitete ihm direkt entgegen. Die deutschen Bischöfe galten Windthorst als „ein corpus disso-lutum”; Bischof Kopp, der unter ihnen allmählich maßgeblich wurde, trieb bei engem Zusammenarbeiten mit Windthorst im einzelnen dessen Taktik der Zurückhaltung gegenüber im ganzen eine Politik größeren entgegen kommens. Eoms 1886 erfolgte Gewährung der Anzeigepflicht und des Einspruchsrechts der Regierung bei Besetzung geistlicher Stellen brachte Windthorst zwischen die Puffer der preußischen und der Vatikanischen Politik (Heckel). Die von Windthorst an die Gewährung geknüpften Befürchtungen sind nicht eingetroffen. Für die kirchenpolitische Novelle von 1887 mußte er notgedrungen eintreten, nachdem Rom sie in der Erwartung gebilligt hatte, Bismarck werde Gegendienste in der römischen Frage leisten. Windthorst war damit auch aus der letzten Entscheidung ausgeschaltet; die von ihm erhoffte Wiederherstellung der Kirchenparagraphen in der preußischen Verfassung, der status quo ante, war gescheitert. Die Parole „Alles oder nichts” hat Windthorst nie vertreten. Mit der Verständigung der deutschen und der päpstlichen Diplomatie in der kirchenpolitischen Frage hing der Leo XIII. vom Wiener Nuntius Galimberti vorgeschlagene, nicht auf Drängen Bismarcks erfolgte Versuch der Kurie zusammen, im sogenannten Septennatsstreit das Zentrum zu der von Bismarck geforderten Bewilligung des Militäretats auf sieben statt auf drei Jahre zu bewegen. Windthorst hatte die Kurie vorher darauf hingewiesen, daß es in seiner Macht stehe, diese Verhandlungen mit den kirchenpolitischen zu verkoppeln. Er wollte bei der dritten Lesung ein Quinquennat bewilligen, wurde aber schon nach der zweiten Lesung durch die Auflösung des Reichstags überrascht. Im Interesse der Selbsterhaltung der Partei lehnte es die Fraktionsführung wiederum ab, in einer nichtkirchlichen Angelegenheit einer Direktive Roms zu folgen. Windthorst meisterte die kritische Lage am 6. Febr. 1887 mit überlegenem Geschick in einer Wahlversammlung in Köln. Durch die Neuwahl erreichte Bismarck die Annahme des Septennats; auch eine Minderheit des Zentrums stimmte zu. Windthorst war im sogenannten Kartellreichstag (1887/90) wieder Oppositionspolitiker. Das Zentrum überwand die Septennatsstimmung namentlich durch sozialpolitische Anträge. Windthorst stimmte, die eine Monopolisierung großer Gewerbezweige und Tätigkeitsbereiche erstrebenden staatssozialistischen Anschauungen Bismarcks ablehnend, mit der Mehrheit seiner Fraktionsgenossen gegen das Invaliditäts- und Altersgesetz. Er stand Hertlings Anschauung vom Rechtsstaat näher als Hitzes Anschauung vom Wohlfahrtsstaat. Ein taktisches Meisterstück war, wie Windthorst es 1890 erzwang, daß der Auseinanderfall der Kartellparteien beim Sozialistengesetz, dessen Verlängerung das Zentrum zum ersten Mal geschlossen ablehnte, der großen Öffentlichkeit deutlich wurde. Der Militärvorlage von 1890 stimmte Windthorst zu, wie ihn überhaupt die Anfänge der Reichskanzlerschaft Caprivis in stärkster Aktivität sahen. In den letzten Monaten seines Lebens bekämpfte er mit Erfolg den im Sinn des Staatsschulmonopols und der Simultanschule gehaltenen Schulgesetzentwurf des preuß. Ministers Goßler.
Die Krönung von Windthorsts Arbeit für Staat u. Kirche war seine Mitwirkung bei der 1890 erfolgten Gründung des „Volksvereins für das katholische Deutschland” zur Abwehr der sozialen Irrtümer und Umsturzbestrebungen und zur Verteidigung der christlichen Ordnung in der Gesellschaft. Einer „Katholischen Liga” als Gegenstück zum „Evangelischen Bund” hatte er sich versagt.
Der von Bismarck als „Reichsfeind" und „welfischer Ränkeschmied” gelästerte, ja gehaßte Windthorst hat bei der Entlassung des Kanzlers eine Rolle gespielt, die lange umstritten war. Am 12. März 1890 fand eine durch den Bankier Bleichröder vermittelte Unterredung beider Männer statt, die namentlich dem Verhältnis zwischen Regierung und Zentrum im neugewählten Reichstag galt. Bei seiner hohen politischen Einschätzung Bismarcks hatte Windthorst an seinem Bleiben Interesse und sprach sich dementsprechend aus; für den andern Fall empfahl er als Nachfolger einen Militär, und zwar Caprivi. Der zu dem Kanzler schon seit längerem, insbesondere der Arbeiterschutzfrage wegen, in gespannten Beziehungen stehende junge Kaiser forderte Bismarck auf die ihm von vielen Seiten zugetragene Tatsache der Unterredung hin zur Einreichung seines Entlassungsgesuches auf. Aus Bismarcks Lager ist behauptet worden, Windthorst habe ihm absichtlich eine Falle gestellt. Die Unterredung war aber nicht von Windthorst angeregt, sondern für beide Teile von Bleichröder. Auch ist sie nicht der eigentliche Grund für Bismarcks Verabschiedung gewesen. Windthorst durchschaute natürlich vollkommen die Lage („Ich komme von dem politischen Sterbebett eines großen Mannes”).
5. Gesamtwürdigung. Windthorsts äußere Erscheinung mußte auffallen: Der kleine, schmächtige Körper trug einen übergroßen Kopf, die Gestalt erhielt durch eine hochgradige Schwachsichtigkeit etwas Hilfloses. Die von der Karikatur immer von neuem ausgenutzte äußere Unscheinbarkeit der „kleinen Exzellenz” ist ihrer Volkstümlichkeit nur zugute gekommen.
In seinem Wesen war Windthorst zäh, zuverlässig und unabhängig, selbstlos und gütig, kaltblütig und nüchtern, trotz aller Neigung zu schalkhafter Ironie von einem überlegenen, fein differenzierenden Verstand beherrscht. Obwohl sich ein starkes Geltungsbedürfnis und ein „häkeliges Mißtrauen” bemerkbar machten, darf man ihn als eine ausgeglichene Natur bezeichnen.
Windthorst war ein Jurist von ausgebreitetem Wissen, ein Politiker von beispielhafter Aktivität und untrüglichem Witterungsvermögen, ein scharfer Erfasser der in einer Lage ruhenden Möglichkeiten, ein Genie der schmiegsamen Taktik und ein meisterhafter, stets schlagfertiger Debatter. Es kam ihm jeweils auf die wesentlichen Gesichtspunkte an, die parlamentärische Kleinarbeit überließ er andern. Die gedankliche Vertiefung des Fachtheoretikers, der Schwung und die Wärme des begnadeten Redners gingen ihm durchweg ab, wenngleich er auch in Massenversammlungen Erfolge zu erzielen wußte. Noch weniger ist Windthorst als ein bemerklicher Exponent seines Zeitalters in Fragen des geistigen und wissenschaftlichen Lebens anzusprechen. Nach August Reichenspergers doch wohl zutreffendem Urteil war er „ein parlamentarisches Wunder”, „aber kein Staatsmann, obwohl er sich dafür hielt und als solcher erscheinen wollte”.
Seit dem Tode des ihm eng befreundeten Mallinckrodt im Mai 1874 war Windthorst, obwohl seiner ganzen Anlage nach nicht eigentlich Parteimann, der unbestrittene „Impresario des Zentrums” im Landtag und erst recht im Reichstag. Seine überragende politische Befähigung drängte alle andern Führernaturen in der Partei vom Steuer weg. Hie und da wichen Männer wie die Reichensperger, wie Franckenstein, Schorlemer und Lieber merklich von seinen Anschauungen ab. Ihn selbst beeinflußte vielfach Onno Klopp. Er hielt auch mit den führenden Mitgliedern fremder Fraktionen enge Fühlung. Wie er in den 1850er Jahren an der „Deutschen Volkshalle” in Köln persönlich mitgearbeitet hat, legte er auf Verbindung mit der Presse bis zur „Frankfurter Zeitung” hin großen Wert.
Windthorst war eine Natur von konservativer Grundgesinnung, freilich ohne jeden romantischen Einschlag. Immerhin sind Jugendanwandlungen im Sinn des Frühliberalismus bei ihm unverkennbar. Mit den einmal bestehenden Verfassungen verband ihn sein ausgesprochener Rechtsstandpunkt. Auch gegen die Kulturkampfgesetze wandte er sich vom Boden des geltenden Verfassungsrechts aus. Ebenso trat er für Aufrechterhaltung der Rechte der Parlamente ein, obwohl er für die Mängel des Parlamentarismus sehr wohl Blick hatte. Noch 1867 ein Gegner des geheimen Stimmrechts bei den Wahlen, war er schon 1873 auf Grund praktischer Erfahrungen sein Anhänger.
Dieser großdeutsche „Welfe” war aus seinem geschichtlichen Denken heraus Föderalist. Mit einem engen Partikularismus hatte er nichts gemein. Er arbeitete auf einen organischen Ausbau des neuen Deutschen Reiches hin. Dem hannoverschen Königshaus blieb er mehr aus Pflichtgefühl als aus persönlicher Begeisterung zugetan. Seine Stellung zu Preußen war kühl.
Windthorst förderte, wo er nur konnte, die wirtschaftliche Lage des katholischen Volksteils und forderte seine vollentsprechende Berücksichtigung bei Vergebung der Staatsämter. Als 1880 bei seinen Freunden antisemitische Regungen hervortraten, wehrte er sie möglichst ab.
An ein positives inneres Verhältnis Windthorsts zur katholischen Religion und Kirche haben nicht alle glauben wollen. Bekanntlich hat Bismarck seinen bedeutendsten parlamentärischen Gegner als „religiös ungläubig” bezeichnet. In Wirklichkeit galt Windthorst, obwohl er ein Kind des Zeitalters der späten Aufklärung und des Staatskirchentums war und obwohl er wohl vorübergehend den im katholischen Deutschland weitverbreiteten Anschauungen Wessenbergs zugeneigt hat, schon in seiner Osnabrücker Frühzeit als bekenntnistreuer Katholik. Seine hannoverische Tätigkeit mag einen Einschlag von Staatskirchentum gezeigt, der Verstandesmensch in ihm mag zeitweilig mit Glaubensschwierigkeiten zu tun gehabt haben: über allen Zweifel ist sicher, daß er die Fühlung mit dem kirchlichen Leben beharrlich aufrecht erhalten hat. Daß Windthorst 1869 zu dem engeren Komitee gehörte, das die so genannte Berliner Laienadresse gegen die Opportunität der Definierung der päpstlichen Unfehlbarkeit vorbereitete, daß er diese Adresse mitunterzeichnete, daß er sich ähnlich nach Rom hin aussprach und daß er sich in das definierte Dogma nur schwer finden konnte, stellt ihn einfach in die Reihe der Mehrheit der katholischen Gebildeten in Deutschland, ohne für sein persönliches religiöses Leben von Belang zu sein. Im Einklang mit seiner sonstigen Schlichtheit tat er sich im kirchlichen Leben äußerlich nicht sehr hervor; er pflegte aber als älterer Mann auch eine nicht allgemein verbindliche und von der Ära der Aufklärung und des Wessenbergianismus wenig geschätzte religiöse Übung wie das Rosenkranzgebet. Dem Bau und der Ausstattung der Marienkirche in Hannover, seiner späteren Grabstätte, gewann er die Anteilnahme des katholischen Deutschland. Entscheidend bleibt, daß er sich für sein ganzes Arbeiten und Kämpfen als vornehmlichstes Ziel gesetzt hat, den christlichen Grundsätzen und den kirchlichen Belangen in Staat und Leben zum Durchbruch zu verhelfen. Sein Eintreten für die Freiheit der Kirche wurzelte in seiner religiösen Überzeugung.
Windthorst war der größte Parlamentarier Deutschlands im 19. Jahrhundert und in der Zeit des Bismarckschen Reiches; er war als solcher der erfolgreichste Gegenspieler Bismarcks. Die katholische Kirche in Deutschland verdankt es niemand anderem so sehr wie Windthorst, daß sie den Kulturkampf überwand. Die deutsche Zentrumspartei verdankt es ihm, daß er sie in der Verteidigung gegen Bismarck zur Größe geführt und ihr die innere Geschlossenheit gegeben hat, daß er sie so bald als möglich zu positiver Mitarbeit an den Reichsgeschäften eingesetzt hat.
Schrifttum: H. Kerner [H. Cardauns], Erinneungen an L. Windthorst, in Deutscher Hausschatz XVII 1890/91) 454 ff. J. Menzenbach, L. Windthorst in seinem jeben u. Wirken, insbes. in seiner polit. Tätigkeit 1891). G. Bazin, Windthorst, ses alliés et ses adversaires *1898). J. N. Knopp, L. Windthorst Ein Lebensbild (1898). M. Spahn, Das deutsche Zentrum (1907). E. Hüsgen, L. Windthorst Sein Leben, sein Wirken (1911). M. Spahn, Windthorst, in Hochland V, 1 (1907/08) 31 ff. J. Lespinasse-Fonsegrive,Windthorst (1908). F. Rachfahl,Windthorst u. der Kulturkampf, in Preuß. Jahrbücher CXXXV (1909) 213 ff. 60 ff.; CXXXVI(1909) 56 ff. Ders., Windthorst, in Allg. Dtsch. Biographie LV (1910) 97 ff. H. Einke, Aus V.s jüngeren Tagen, in Hochland VIII, 1 (1910/11) 58 ff. Vigilius, L. Windthorst (1912). O. Pfülf, Aus Windthorsts Korrespondenz, in Stimmen aus Maria-Laach 82 1912) 11 ff. 136 ff. 252 ff. 357 ff. 490 ff. Ders., Nachlese zur Windthorst-Korrespondenz: ebd. 83 (1912) 14ff. Ders., Noch mehr Windthorst-Korrespondenz, ebd. 361 ff. 493 ff. M. Spahn, Windthorst, in The Catholic Encyclopedia XV (1912) 655 f. J. Bachern, Windthorst, in Staatslexikon V (3'41912) 1119 ff., auch einzeln (1912). Ders., Windthorst, in Die Religion in Geschichte u. Gegenwart V (1913) 2084 ff. J. Schmidt, Ein religiöses Bekenntnis Windthorsts, in Hochland IX, 1 (1912/13) 252 f. A. Reumont, L. Windthorst (21920). A. Stein, Es war alles ganz anders. Aus der Werkstätte eines polit. Journalisten 1891 bis 1914 (21922) 15 ff. H Pfeiffer, Windthorst, in Kämpfer III (1924) 351 ff. Windthorst Mommsen, Bismarcks Sturz u. die Parteien (1924). P. Colombara, Colui che ha vinto Bismarck ossia L. Windthorst (1925). A. O. Meyer, Windthorst u. die kath. Kirche in Holstein, in Zeitschr. der Gesellsch. für SchlesWindthorst- Holst. Gesch. LV (1926) 511 ff. K. Bachern, Vorgeschichte, Geschichte u. Politik der dtsch. Zentrumspartei II/IX (1927/32). E.Engel, L.Windthorst, in Menschenu.Dinge(1929) 202ff. J. Heckel, Die Beilegung des Kulturkampfes in Preußen, in Zeitschr. der Savigny - Stiftung für Rechtsgesch. L (1930) 215 ff. — Die sonstige Literatur zur polit. Gesch. u. Kirchengesch. Deutschlands in der zweiten Hälfte des 19. Jahrh., nam. auch die biographischen u. Memoiren werke. — Ausgewählte Reden von Windthorst I/III (1901 f., 21903). Hier insbesondere: A. Schnütgen in: Staatslexikon, Bd. V., 5., v. Grund aus neu bearbeitete Auflage (1932), Sp. 1333 - 1342.

